Acht Wochen vorher: Kündigung prüfen und Offerten einholen
Kontrollieren Sie, ob Ihre Kündigung rechtzeitig eingetroffen ist. Für Wohnungen im Kanton Zug gelten drei Monate Frist auf den 31. März, 30. Juni oder 30. September, sofern der Mietvertrag nichts anderes festlegt. Holen Sie jetzt Umzugsofferten ein – rund um diese Stichtage sind gute Termine schnell vergeben. Klären Sie mit der Umzugsfirma auch gleich, ob eine Endreinigung dazukommen soll.
Sechs Wochen vorher: aussortieren und Sperrgut entsorgen
Gehen Sie Zimmer für Zimmer durch und trennen Sie sich von allem, was nicht mitkommt. Im Kanton Zug bringen Sie Sperrgut zum Ökihof, abgerechnet wird nach Gewicht. In Unterägeri und Menzingen können Sie zusätzlich einen Abholtermin nutzen. Verkaufen Sie gut erhaltene Möbel lieber jetzt als in der letzten Woche.
Vier Wochen vorher: Strom, Schule und Arbeitgeber informieren
WWZ empfiehlt, den Umzug etwa einen Monat im Voraus online zu melden. Wechseln Kinder die Schule, nehmen Sie jetzt Kontakt mit der Schulverwaltung auf; in der Stadt Zug erreichen Sie diese unter 058 728 94 20. Informieren Sie Arbeitgeber, Bank und Versicherungen über die neue Adresse und beantragen Sie bei Bedarf einen Umzugstag.
Zwei Wochen vorher: Parkierung und Zufahrt klären
Besprechen Sie mit der Umzugsfirma, wo der Wagen an beiden Adressen halten kann. Firmen mit Gewerbe-Parkkarte dürfen im ganzen Kanton parkieren. Soll ein Möbellift oder eine Mulde auf öffentlichem Grund stehen, braucht es in der Stadt Zug eine Bewilligung. Reservieren Sie ausserdem den Lift bei der Liegenschaftsverwaltung.
Eine Woche vorher: Nachsendeauftrag und Packen
Erfassen Sie den Nachsendeauftrag der Post spätestens rund vier Arbeitstage vor dem Umzug. Packen Sie alles, was Sie bis zum Zügeltag nicht mehr brauchen, und beschriften Sie jeden Karton mit Zielraum und Inhalt. Tauen Sie den Kühlschrank ab und stellen Sie eine Tasche mit Dokumenten und Wichtigem bereit.
Zügeltag: Umzug begleiten und Zählerstände notieren
Seien Sie beim Beladen und Entladen erreichbar, zeigen Sie dem Team die heiklen Stücke und prüfen Sie am Schluss beide Wohnungen. Fotografieren Sie Strom- und Wasserzähler in der alten und der neuen Wohnung. Notieren Sie allfällige Transportschäden sofort auf dem Arbeitsrapport.
Innert 14 Tagen: in der neuen Gemeinde anmelden
Melden Sie sich innert 14 Tagen am neuen Wohnort an – als Schweizerin oder Schweizer bei der Einwohnerkontrolle, mit ausländischem Pass beim Amt für Migration. Innerhalb der Schweiz geht das bequem über eUmzug. Die Anmeldung ist in der Stadt Zug und in Baar kostenlos.
Übergabe: Wohnung abgeben und Protokoll prüfen
Nach der Endreinigung übergeben Sie die alte Wohnung. Lesen Sie das Übergabeprotokoll genau: Sie müssen es nicht unterschreiben, und eine Unterschrift bedeutet die Anerkennung der aufgeführten Mängel. Geben Sie alle Schlüssel zurück und lassen Sie sich die Anzahl bestätigen.